Hier kannst du dich über feuerwehrtechnisches Wissen informieren und weitere Ausbildungsmaterialen herunterladen. Zur Ausbildung der Jugendfeuerwehrmitglieder gehört nicht nur der Ausbildungsdienst am Mittwoch, sondern auch Leistungsnachweise wie die Jugendflamme Stufe 1 bis 3 und die Leistungsspange. Für die Abnahme der Jugendflamme und Leistungsspange ist immer eine gewisse feuerwehrtechnische Grundausbildung erforderliche, um die Abnahme erfolgreich zu bestehen.

 

Ausbildung

Jeden zweiten Mittwoch findet um 18:00 Uhr der Ausbildungsdienst statt. Dort werden insbesondere die Handhabung der Ausrüstung unserer Feuerwehr, wie z.B. das Löschen mit dem Hohlstrahlrohr oder technische Hilfeleistung geübt. Aber auch theoretisches Wissen unterschiedlicher Themenbereiche, wie z.B. die Funktionen innerhalb einer Löschgruppe, Sprechfunk und Brandschutz werden vermittelt. Grundsätzlich ist es erforderlich die persönliche Schutzausrüstung vollständig anzuziehen, die sich aus dem Helm, der Jacke und Hose, Schuhe sowie Handschuhe zusammensetzt, um die Sicherheit der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Zum Nachlesen der theoretischen Grundlagen in der Feuerwehr können die Ausbildungsmaterialen heruntergeladen werden.

Download: Ausbildungsunterlagen

Jugendflamme

Die Jugendflamme Stufe 1 bis 3 ist ein Ausbildungsnachweis für die Jugendfeuerwehrmitglieder und kann ab dem 10. Lebensjahr erworben werden. Das Abzeichen wird nach einer theoretischen und praktischen Prüfung verliehen.

Die Abnahme der Jugendflamme Stufe 1 erfolgt auf Ortsebene durch die Jugendfeuerwehrwartung. Für die Abnahme wird die feuerwehrtechnische Ausbildung nachgewiesen. Es werden beispielsweise die Zusammensetzung des Notrufes sowie die Anfertigung von drei Knoten oder Stichen gefordert. Die Jugendflamme Stufe 1 ist Voraussetzung für die zweite Stufe.

Bei der Abnahme der Jugendflamme Stufe 2 wird das Feuerwehrwissen aus dem Bereich der Fahrzeug- und Gerätekunde erforderlich. Zusätzlich werden zwei Aufgaben aus dem Bereich Technik sowie der Aufbau einer Saugleitung aus einer offenen Wasserentnahmestelle geprüft. Die Jugendflamme Stufe 2 wird ca. zwei bis drei Jahre nach der ersten Stufe abgenommen und ist auch die Voraussetzung für die Jugendflamme Stufe 3.

Die Jugendflamme Stufe 3 ist die höchste Stufe und wird ab dem 16. Lebensjahr empfohlen. Um an der Abnahme der Jugendflamme Stufe 3 teilzunehmen ist, neben der bestandenen Jugendflamme Stufe 2, auch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs die Voraussetzung. Die Abnahme der letzten Stufe erfolgt in Löschgruppenstärke (9 Personen) und erfordert das Lösen einer feuerwehrtechnischen Aufgabe, die ohne vorheriges Üben gemeinsam gelöst werden muss. Es wird ebenfalls gefordert, eine Situation mithilfe der gelernten Grundlagen aus dem Erste-Hilfe-Kurs zu lösen (z.B. Druckverband vorzeigen) sowie Gruppenarbeit zu einem vordefinierten Thema zu erstellen und diese zu präsentieren.

Zur Vorbereitung können die aufbereiteten Dokumente heruntergeladen werden.

Download:  Vorbereitung für die Jugendflamme Stufe 1 bis 3

 

Leistungsspange

Die Leistungsspange ist die höchste Auszeichnung der Deutschen Jugendfeuerwehr und erfordert eine sehr gute Leistung innerhalb der Gemeinschaft einer Löschgruppe (9 Personen). Von der Leistungsbewertung wird ein gutes persönliches und geschlossenes Auftreten, Schnelligkeit und Ausdauer, Stärke und feuerwehrtechnisches sowie allgemeines Wissen und Können voraussetzt.

Um Leistungsspange zu erhalten findet die Leistungsbewertung in den Disziplinen: Kugelstoßen, 1.500-Meter-Staffellauf, Fragenbeantwortung, Löschangriff und Schnelligkeitsübung statt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Leistungsbewertung ist eine mindestens einjährige Mitgliedschaft sowie das Erreichen des 15. Lebensjahres im Jahr der Abnahme.

Zur Vorbereitung und Übersicht für die Disziplinen werden zukünftig Dokumente zur Verfügung gestellt.

Download: keine Dokumente Verfügbar

 

Truppmann Teil 1

Um bei Einsätzen mitwirken zu dürfen, wird die Ausbildung Truppmann Teil 1 vorausgesetzt. Das Ziel der Ausbildung ist die grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Technischen Hilfe-Einsatz zu vermitteln. In der Ausbildung werden Themen, wie z.B. Rechtsgrundlagen, Brennen und Löschen, Fahrzeugkunde, Gerätekunde, Rettung, Löscheinsatz, Technische Hilfe und weitere behandelt.

Durch das erfolgreiche Absolvieren der Leistungsspange in der Jugendfeuerwehr besteht die Möglichkeit, mithilfe einer zusätzlichen schriftlichen und/oder einer praktischen Prüfung den Truppmann Teil 1 zu absolvieren. Als Alternative wird eine vollständige Ausbildung angeboten, bei der die Grundlagen vermittelt werden.

Download: Ausbildungshilfe von der Landesfeuerwehrschule

Feuerwehrdienstvorschriften (FwDV)

Die Feuerwehrdienstvorschriften bilden die Grundlagen für die Tätigkeiten der Feuerwehr in Deutschland, die als Richtlinie sowie Anleitungen zu verstehen sind. Alle theoretischen Grundlagen, die in der Ausbildung vermittelt und im Einsatz benötigt werden, sind in den Dienstvorschriften vorzufinden.

FwDV: Link zur Landesfeuerwehrschule von Schleswig-Holstein